Nun ist laut dem Vorsitzenden auch die Haftungsfrage geklärt. Sie war auch der Grund, warum die Kronacher Schützengesellschaft die Absage so lange hinausgezögert hat, obwohl etliche Volksfestveranstalter in Bayern ihre Feste bereits abgesagt hatten. Laut dem Vorsitzenden hat man sich vor der Situation schützen wollen, das Freischießen frühzeitig abzusagen und dann die Nachricht zu erhalten, dass Großveranstaltungen heuer doch erlaubt sind. Die Schützengesellschaft stehe nun nicht mehr in der Haftung, den Schaustellern ihre Ausfallvergütung zu zahlen. Das sei seit dem Schreiben des Landratsamts Angelegenheit einer staatlichen Stelle. Laut Schnitzler wäre es das Ende der Schützengesellschaft gewesen, hätte sie den Schaustellern heuer ihre Vergütung zahlen müssen, ohne selbst etwas durch das Freischießen zu verdienen. Er spricht von "einer utopischen Summe, einem hohen sechsstelligen Betrag". Denn das Fest war bereits geplant. Verträge mit Schaustellern seien geschlossen, Brauereien beauftragt und der Festplatz ausgebucht gewesen.