Kulmbach - Auch für den Besuch des Kulmbacher Hallenbads und der Eisbahn gilt ab sofort zunächst bis 15. Dezember für das Hallenbad und die Kunsteisbahn die 2G-Plus-Regel, teilen die Kulmbacher Stadtwerke mit. Wer die Freizeiteinrichtungen nutzen will, muss gültige Nachweise über seinen Status als Geimpfter oder Genesener sowie einen gültigen negativen PoC-Schnelltest oder PCR-Test von einer zugelassenen Teststelle sowie einen Lichtbildausweis mitbringen und vorzeigen. Kinder unter zwölf Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, sind bis zum 31. Dezember ebenfalls ausgenommen. Zudem gilt laut Stadtwerken im Hallenbad bis zu den Umkleidebereichen sowie auf der Eisbahn in den geschlossenen Räumen (Anschnallhalle und WC-Bereich) FFP2-Maskenpflicht . red