Für alle Ausländer im Landkreis ist eine Fachabteilung des Ausländeramts im Landratsamt zuständig. Sie prüft die Anträge und holt selbst Informationen ein. Das dauert zwischen drei und sechs Monaten, nachdem ein Interessent alle Unterlagen eingereicht hat. Richtig ist: Die Anträge auf Einbürgerung nehmen zu.