Den Besitz von insgesamt sechs Ecstasy-Pillen, eine hatte er bereits geschluckt, begründete der Angeklagte mit schweren Depressionsrückfällen. Tatsächlich befindet er sich deshalb schon länger in ärztlicher Behandlung, außerdem steht er auch unter gesetzlicher Betreuung. Dazu kommt, dass der Auszubildende mit seinen Arbeitskollegen Probleme hat und angeblich gemobbt wurde. Da seien ihm die Tabletten gerade richtig gekommen. Nach der Einnahme fühle sich alles leicht und unbeschwert an, erklärte er. Der junge Mann gab auch zu, dass er schon vorher immer wieder mal "etwas genommen" habe. Das alles ändert allerdings nichts daran, dass Ecstasy "keine Bagatelldroge, sondern eine sehr gefährliche Droge ist", wie Amtsgerichtsdirektor Berner unmissverständlich feststellte.