Kulmbach Familienstreit landet vor Gericht

Klaus Rössner

Kulmbach - Beziehungsstress und Familienstreitigkeiten bildeten einen hochexplosiven Sprengsatz, der manchmal vor Gericht zündet. So auch im Fall eines Bindlachers, dem versuchte Nötigung vorgeworfen wurde.

 
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Familienstreit landet vor Gericht Quelle: Unbekannt

Kulmbach - Beziehungsstress und Familienstreitigkeiten bildeten einen hochexplosiven Sprengsatz, der manchmal vor Gericht zündet. So auch im Fall eines Bindlachers, dem versuchte Nötigung vorgeworfen wurde.

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Als die Beziehung des Mannes nach zehn Jahren zu Ende ging, nahm das Unheil seinen Lauf. Nachdem die Polizei im Haus illegale Böller und Sprengkörper gefunden hatte, schoben dessen ehemalige Partnerin und dessen Stiefsohn die Schuld auf ihn, wie er im Verfahren ausgesagt hat. Deshalb war der Mann zu einer Geldstrafe von rund 1600 Euro verurteilt worden.

Das aber ließ ihm keine Ruhe, weil der im Ex-Stiefsohn den eigentlichen Übeltäter ausmachte. Der habe die verbotenen Explosiv-Körper besessen und auch verwendet. Mit Freunden habe der heute 26-Jährige experimentiert und die Sprengsätze gezündet. Zudem kamen Öl und Benzin zum Einsatz, sodass es meterhohe Flammen gegeben habe.

Erst nach seiner Verurteilung habe der Angeklagte Beweise gefunden: Sein Stiefsohn habe Videos angefertigt und auf einem Laptop gespeichert.

Aus Wut über die aus seiner Sicht ungerechte Verurteilung hatte der Bindlacher seinen ehemaligen Stiefsohn in dessen Betrieb angerufen und von ihm gefordert, dass dieser die Geldstrafe an ihn zurückerstatte. "Ich bin zu Unrecht verurteilt worden und wollte nur das Geld für meine Strafe zurück haben", sagte er vor Gericht aus. Er brachte dabei die besagten Videos und Bilder ins Spiel. Und eine Anzeige gegen den jungen Mann. Die erfolgte auch, doch wurde das Verfahren eingestellt - wegen Verjährung. Dann aber drehte der Sohn seiner Ex-Partnerin den Spieß um und erstattete seinerseits Anzeige wegen versuchter Nötigung.

Juristisch gesehen geriet der Fall zu einer Gratwanderung: Die Rückforderung des Geldes ist an sich keine Straftat. Auch nicht, dass man eine Strafanzeige ins Spiel bringt. Wenn aber beide Faktoren miteinander verbunden werden im Sinne eines "wenn du nicht zahlst, dann zeige ich dich an", liegt eine Straftat vor. "Eine Verknüpfung im Stil einer Zweck-Mittel-Relation" ist nicht erlaubt, stellte Richterin Sieglinde Tettmann fest.

Genau in diesem Punkt gab es widersprüchliche Angaben. Der Ex-Stiefsohn konnte nicht zweifelsfrei bezeugen, dass der Angeklagte ihm im Sinne dieser strafrechtlich relevanten Kausalität gedroht habe. Anders aber ein Arbeitskollege des jungen Mannes:"Das ist definitiv so gefallen."

Richterin Sieglinde Tettmann war geneigt, das Verfahren einzustellen, damit der Streit endlich beigelegt werden könne. Die Staatsanwaltschaft sperrte sich allerdings gegen diesen Schritt.

Anwalt Alexander Schmidtgall forderte Freispruch für seinen Mandanten. Ein Konnex zwischen der Forderung und der angeblich angedrohten Anzeige sei nicht gegeben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, das der Zeuge - er hatte das Telefonat mitgehört - sich das so zusammengereimt habe. "Er will das so verstanden haben. Das ist keine versuchte Nötigung und keine Bedrohung. Das ist gar nix", so der Verteidiger.

Mit seiner Auffassung konnte sich der Jurist allerdings nicht durchsetzen: Das Gericht verurteilte den arbeitslosen Delinquenten zu einer Geldstrafe von 900 Euro.

Selbst nach dem Schuldspruch ging der Rosenkrieg zwischen dem ehemaligen Paar noch weiter: Die Frau wollte noch im Gerichtssaal ein Wort an ihren verflossenen Partner richten; der aber hatte wenig Lust auf eine Konversation mit der "Lügnerin", wie er sie nannte. "Haltet mir die vom Leib."