Kulmbach - Darf eine staatliche gebundene Ganztagsschule Eltern an den Kosten für die Betreuung der Kinder beteiligen, wenn diese Betreuung über das gesetzlich vorgesehene Maß hinausgeht und die Eltern sich damit einverstanden erklären? Die Stadt Kulmbach ging davon aus, sagt, sie habe das Vorgehen mit Zustimmung des Schulamts und sogar des bayerischen Kultusministeriums so abgestimmt und deren Zustimmung erhalten. Jahrelang ging diese Praxis gut. Auch mit Zustimmung der Eltern. 50 Euro pro Monat wurden pro Kind, das die gebundenen Ganztagsklassen an der Oberen Schule in Kulmbach besucht, als "Elterngeld" bezahlt. Dann haben fünf Erziehungsberechtigte diese Zahlungen eingestellt, Mahnungen zurückgewiesen. Pikanterweise ging es dabei auch um Kinder zweier Stadtratsmitglieder. Die Stadt reichte schließlich Klage ein, um an die offenen Beträge heranzukommen. Doch Richterin Katharina Roggenbrod vom Kulmbacher Amtsgericht gab der Stadt nicht recht, wies die Klage ab. Die Eltern müssen nicht bezahlen. Das Urteil stößt keineswegs nur bei der Stadt allein auf Unverständnis.
Kulmbach Gericht kassiert "Elterngeld"
Melitta Burger 31.01.2018 - 19:03 Uhr