Kulmbach - Die Richterin nannte es am Ende "entweder naiv oder dreist": 16 Mal war einem 27-jährigen Bauhelfer aus Kulmbach der Erwerb der Teufelsdroge Crystal nachzuweisen, und das, obwohl er schon zwei Strafbefehle erhalten hatte und mehrfach kontrolliert worden war. Wenn er am Ende dann doch mit der verhältnismäßig milden Strafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung davonkommen sollte, dann deshalb, weil er dazu beigetragen hatte, dass sein Dealer geschnappt und wegen Einfuhr von Crystal im Kilobereich zu sieben Jahren verurteilt wurde.