Kulmbach IHK-Gremium warnt vor Steuererhöhungen

Jedes dritte Unternehmen wäre bei Gewerbesteuererhöhungen betroffen, sagen Vertreter der Wirtschaft. Für Harry Weiß steht fest: Den Kulmbacher Unternehmen ging es schon besser.

 
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Nicht nur das verarbeitende Gewerbe im Kulmbacher Land ist von Steuererhöhungen betroffen. Foto: /Klaus-Dietmar Gabbert

„Die Rahmenbedingungen für die Kulmbacher Wirtschaft waren schon besser“, macht Harry Weiß Vorsitzender des IHK-Gremiums Kulmbach, deutlich. „Umso wichtiger ist es, dass keine zusätzlichen Belastungen hinzukommen, etwa eine Erhöhung der Gewerbesteuer.“ Das sagte Weiß bei der Bekanntgabe der Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Gewerbesteuer.

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37 der 196 Kommunen im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth haben 2024 an der Steuerschraube gedreht und die Realsteuerhebesätze angehoben. Zu den Realsteuern zählen die Gewerbe- sowie die Grundsteuern A und B. Zum Vergleich: 2023 gab es insgesamt „nur“ 22 Erhöhungen bei drei Senkungen. Die Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis Kulmbach liegen aktuell zwischen 300 (Kasendorf) und 360 Punkten (Himmelkron). Die Grundsteuer B, die alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer betrifft, liegt zwischen 300 (Kasendorf) und 390 Punkten (Harsdorf).

Zwei Kommunen haben ihre Gewerbesteuerhebesätze gegenüber 2023 erhöht (Mainleus und Untersteinach), eine gesenkt (Ködnitz), so die aktuelle Realsteuerumfrage der IHK für Oberfranken Bayreuth. Sechs Kommunen haben die Grundsteuer B erhöht: Harsdorf, Kulmbach, Ludwigschorgast, Mainleus, Neudrossenfeld und Untersteinach. Ködnitz hat auch die Grundsteuer B gesenkt. „Gewerbesteuerhebesätze sind ein wichtiger ‚harter’ Standortfaktor, sowohl für Neuansiedlungen als auch für bestehende Unternehmen“, so Weiß. „Auch wenn die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen immer mehr Kommunen an ihre Grenzen bringen: Die Unternehmen vertragen ebenso wenig weitere Mehrbelastungen.“

Ein Verzicht auf eine Gewerbesteuererhöhung sei deshalb auch immer vorausschauende Standortsicherung, so Weiß. Er verweist dabei auf die Ergebnisse der jüngsten Konjunkturbefragung, wonach die IHK-Mitgliedsunternehmen Zukunftsinvestitionen und damit neue Arbeitsplätze vor allem im Ausland tätigen wollen. Er befürchtet, dass entsprechende Gewerbe- und Grundsteuererhöhungen diesen Trend weiter befeuern. Erhebliche Verantwortung dafür, dass immer mehr Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, tragen Bund und Land. Weiß: „Kommunen werden immer mehr Pflichtaufgaben aufgebürdet, ohne dass die entsprechende Finanzierung sichergestellt ist.“

Er nennt beispielhaft den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, eine bessere ÖPNV-Anbindung oder Investitionen für den Klimaschutz. Werden daraufhin die Gewerbe- oder die Grundsteuer erhöht, bleibe die Mehrbelastung letztendlich an den Unternehmen und den Immobilieneigentümern hängen. Er appelliert an die Kommunen, das Instrument einer Steuererhöhung unbedingt nur dann einzusetzen, wenn es gar nicht anders gehe.

Hat eine Gewerbesteuererhöhung Auswirkungen auf Unternehmen? Weiß verweist einige „Binsenweisheiten“ ins Reich der Fabeln. So sei die immer wieder gehörte Aussage, dass die Unternehmen von einer Gewerbesteuererhöhung nicht betroffen seien, nur die halbe Wahrheit, macht IHK-Steuerreferent Andreas Wandner deutlich: „Alle Kapitalgesellschaften, in erster Linie sind das die GmbHs, sind von einer Erhöhung der Gewerbesteuer vollumfänglich betroffen.“ Er verweist darauf, dass jedes dritte beitragspflichtige Mitgliedsunternehmen der IHK eine Kapitalgesellschaft ist.

„Das Argument, Kapitalgesellschaften seien durch Steuersenkungen ausreichend entlastet wurden, zieht nicht. Schließlich liegt die Unternehmenssteuerreform 16 Jahre zurück.“, zeigt sich Weiß verwundert. „Wer als Begründung für die Erhöhung der Gewerbesteuer die Unternehmenssteuerreform von 2008 heranzieht, macht sich unglaubwürdig. Gerade dann, wenn diese Steuersenkung als Begründung herhalten muss, um an anderer Stelle – etwa bei den Gewerbesteuern - an der Steuerschraube zu drehen.“

In diesem Zusammenhang verweist Harry Weiß darauf, dass die Gewerbesteuerhebesätze im IHK-Gremium Kulmbach seit 2008 im Schnitt um 9,2 auf 333,8 Punkte angehoben wurden. Der Durchschnittswert stieg in Oberfranken spürbar mehr an, um 33,7 auf 356,7 Punkte Während zehn Kommunen im Landkreis Kulmbach die Gewerbesteuerhebesätze in den vergangenen 16 Jahren konstant gehalten und eine den Gewerbesteuerhebesatz gesenkt hat, gab es andererseits eine Kommune mit einem Anstieg des Gewerbesteuerhebesatzes um 50 Punkte. Auch seien Modellrechnungen falsch, die belegen sollen, dass Personengesellschaften im Falle einer Gewerbesteuererhöhung letztendlich weniger bezahlen müssten. Bereits seit der Unternehmenssteuerreform 2008 gehören diese Modellrechnungen der Geschichte an, macht Wandner deutlich.

Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Neuregelung der Grundsteuer-Hebesätze erforderlich geworden, die bundesweit ab 1. Januar 2025 gilt. Über die neuen Hebesätze entscheiden Kommunen. Weiß: „Ich fordere deswegen die Kommunen auf, das Versprechen der Politik umzusetzen, die Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral umzusetzen.“ red

Alle Ergebnisse der Gewerbesteuerumfrage gibt es im Internet unter: bayreuth.ihk.de/realsteuerhebesaetze-2024