Kulmbach Kurioser Auftritt vor Gericht

Stephan Herbert Fuchs

Ein Angeklagter bezweifelt Rechtmäßigkeit der Justiz. Er fand auf seiner Vorladung keine Unterschrift.

 
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Kulmbach - Mit einem schwierigen Fall hatte es das Amtsgericht am Freitag zu tun. Eigentlich ging es lediglich um eine Zwangsvollstreckung nicht entrichteter Rundfunkgebühren in Höhe von 227 Euro. Dem Angeklagten aus dem Kulmbacher Landkreis, von dem weder Alter noch Beruf zu erfahren war, ging es aber vielmehr darum, alles und jedes anzuzweifeln, sodass Richterin Sieglinde Tettmann die Verhandlung nach wenigen Minuten wieder aussetzte.

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Es begann schon vor der Verhandlung an der Einlasskontrolle. Dort weigerte sich der Angeklagte den für alle, auch für Richter, Staatsanwälte, Wachtmeister und Gerichtspersonal, vorgeschriebenen Mundschutz aufzusetzen. Erst auf den dezenten Hinweis der Richterin hin, dass dies einem unentschuldigtem Fernbleiben gleichkomme, setzte der Mann seine Maske auf.

Doch damit noch lange nicht genug. Noch bevor die Richterin überhaupt zu Wort kam, zweifelte der Angeklagte lautstark die Rechtmäßigkeit der Ladung an. Diese sei nicht rechtskräftig, weil sie keine Unterschrift trage. Ersatzweise wäre der Mann auch mit einem Siegel zufrieden gewesen.

Nächster Streitpunkt war sein Mobiltelefon. Zuerst weigerte er sich, das Gerät auszuschalten, abnehmen ließ er es sich auch nicht. Ob er damit wirklich Videoaufzeichnungen im Gerichtssaal anfertigte, was streng verboten ist, blieb offen.

Dann zog der Mann seine nächste Trumpfkarte. Ob das Gericht überhaupt legitimiert sei, wollte er wissen, und ob Richterin Tettmann auch wirklich eine Legitimation als Richterin besitze, dafür wollte er einen Beweis sehen. Er selbst nahm es dagegen mit den Angaben zu seiner Person nicht so genau.

Lediglich seinen Vornamen gab er an. "Ich bin nicht der, den sie aufgerufen haben", verkündete er siegessicher. Der als Zeuge geladene Gerichtsvollzieher legte allerdings ein Lichtbild vor, aus dem zweifelsfrei hervorging, dass es sich tatsächlich um den Angeklagten höchstpersönlich handelt.

Im Stehen folgte der Mann dann der Verlesung der Anklageschrift, in der es um die 227 Euro Rundfunkgebühren ging und um völlig undurchsichtige Forderungen seitens des Angeklagten an die Justiz. Da forderte er amtliche Nachweise über die Legitimation des Gerichtsvollziehers und jede Menge andere Dinge bis hin zur Gründungsurkunde des Staates, andernfalls, und da leitete sich dann auch der Vorwurf der versuchten Erpressung und Nötigung ab, forderte er einmal 500 000 Euro, ein zweites Mal schon glatte fünf Millionen Euro.

Doch daraus wurde nichts. Auch nicht aus seiner Verteidigungsstrategie. Einen Befangenheitsantrag gegen ihre Person nahm Richterin Sieglinde Tettmann zur Kenntnis. Bis darüber entschieden ist, setzte sie die Hauptverhandlung aus.

"Trotz alledem", sagte der Angeklagte beim Hinausgehen in Richtung Richtertisch, "wünsche ich Ihnen einen schönen Tag."