Kulmbach - Mit einem schwierigen Fall hatte es das Amtsgericht am Freitag zu tun. Eigentlich ging es lediglich um eine Zwangsvollstreckung nicht entrichteter Rundfunkgebühren in Höhe von 227 Euro. Dem Angeklagten aus dem Kulmbacher Landkreis, von dem weder Alter noch Beruf zu erfahren war, ging es aber vielmehr darum, alles und jedes anzuzweifeln, sodass Richterin Sieglinde Tettmann die Verhandlung nach wenigen Minuten wieder aussetzte.