Kulmbach/Thurnau - Ein Berufskraftfahrer aus Thurnau muss 2400 Euro Strafe zahlen. Dazu hat ihn jetzt das Amtsgericht Kulmbach wegen Betrugs verurteilt. Der Angeklagte bezog ab November 2007 Arbeitslosengeld. Im Dezember des gleichen Jahres nahm er eine Beschäftigung in Weismain an. Jedoch teilte er dies nicht der Agentur für Arbeit mit. Der Arbeitgeber bestätigte in einer Anhörung der Agentur, dass der Thurnauer für ihn arbeitet. Im Dezember erhielt der Angeklagte drei Meldeaufforderungen. "Diesen ist er nicht nachgekommen", erklärte ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit.