Kulmbach Limo und Cola-Mix gestohlen: 23-Jähriger muss hinter Gittern

Stephan Herbert Fuchs
Lemonaid-Flaschen in verschiedenen Geschmacksrichtungen stehen im Regal. Foto: Hauke-Christian Dittrich/Illustration

Wegen Diebstahls einiger Getränkekisten landet ein 23-Jähriger aus Kulmbach hinter Gittern. Der Mann stand unter Bewährung.

 
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Kulmbach - Von einer "Schnapsidee" war mehrfach die Rede, auch wenn das Diebesgut vornehmlich aus Bierkästen, gefüllt mit Limonade und Cola-Mix bestand. Für einen 23-jährigen Mann aus Kulmbach hat diese "Schnapsidee" jetzt aber böse Folgen. Er wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Kulmbach zu fünf Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Insgesamt wird er damit wohl zweieinhalb Jahre einsitzen müssen, denn der Hilfsarbeiter hatte noch eine offene Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Besitzes und Handels von Drogen.

"Einsperren oder nicht", das war für Richterin Sieglinde Tettmann die große Frage. Eigentlich waren es nur einige Getränkekästen im Gesamtwert von knapp 150 Euro, die er zusammen mit einem Kollegen vom Gelände der Kulmbacher Brauerei in der Gummistraße entwendet hatte.

Dafür kommt man eigentlich nicht ins Gefängnis. Doch der junge Mann hatte mehr auf dem Kerbholz. Schon 2017 wurde er wegen einer Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt, 2018 dann erstmals wegen einer Drogengeschichte und 2019 schließlich vom Landgericht in Bayreuth zu zwei Jahren wegen Drogenbesitzes und -handels in nicht geringer Menge und in einer Vielzahl von Fällen. Drei Jahre lang dürfe er sich jetzt nichts mehr zuschulden kommen lassen, wurde er damals vor dem Richter in Bayreuth belehrt, aber keine drei Monate später kam es zum Diebstahl der Getränkekisten und damit wieder zu einer Straftat.

Noch dazu war der 23-jährige zusammen mit einem 46-jährigen Mann aus dem Landkreis über eine Zeitarbeitsfirma bei der Brauerei als Lagerhelfer beschäftigt. Irgendwann zwischen Weihnachten und Silvester 2019 waren die beiden zu mitternächtlicher Stunde auf die Idee gekommen, Limo- und Spezikästen für sich abzuzwacken und ins eigene Auto zu laden. Gesagt, getan: Sie nahmen einen Hubwagen, luden auf, der Kollege fuhr damit zur Drehtür, der Angeklagte nahm die Kästen von außen entgegen und verstaute sie in seinem Wagen.

Nicht gerechnet hatten die beiden mit dem aufmerksamen Wachdienst, der gleich einen Kollegen und schließlich die Polizei herbeirief. Der Kofferraum war voll, die Rücksitze des Fahrzeugs seien sogar umgeklappt gewesen, und auf dem Hubwagen hätten weitere Kisten gestanden, sagte der Mann von der Security-Firma. Ob sie nicht ein Auge zudrücken könnten, wenn sie alles wieder zurückstellen, seien er und sein Kollege von den beiden gefragt worden. Doch darauf hätten sie sich nicht eingelassen. In der Folge wurden beide Männer fristlos entlassen. Das Verfahren gegen den Kollegen wurde zwischenzeitlich gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Der Angeklagte äußerte zwar sein Bedauern über die Tat, versuchte sie aber damit zu relativieren, dass er bei seinem früheren Arbeitgeber ganz selbstverständlich jede Woche zwei Kästen habe mitnehmen dürfen. "Ich dachte, das wäre dort auch so", sagte er. Warum er dann gleich das gesamte Auto noch dazu zu mitternächtlicher Stunde beladen hatte, ließ er offen.

Die letztlich verhängte Freiheitsstrafe von fünf Monaten hatte auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gefordert. Grund dafür sei die ungünstige Sozialprognose aufgrund der hohen kriminellen Energie. Verteidiger Johannes Driendl aus Bayreuth beantragte dagegen eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 1500 Euro. Sein Mandant stehe in Arbeit und sei sich sehr wohl bewusst, dass er das nicht hätte machen dürfen. Dem folgte Richterin Tettmann nicht. Die bisherigen Verurteilungen, vor allem zuletzt die zwei Jahre auf Bewährung, seien beim Angeklagten ganz offensichtlich nicht angekommen, sagte sie.

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