Kulmbach - Im März geht's los: Dann sind in zahlreichen Betrieben in der Region wieder Betriebsratswahlen. Eine Vertretung der Mitarbeiter kann in Betrieben ab fünf Beschäftigten gewählt werden. Die Aufgaben eines Betriebsrats sind vielfältig. Der Betriebsrat kann die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten wesentlich verbessern, sagt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Zum Beispiel, wenn es um betriebliche Arbeitszeit und Überstunden, um die Fort- und Weiterbildung oder um Zulagen, Prämien und Boni geht. Er setzt sich dafür ein, dass Arbeitnehmer nicht diskriminiert werden. Eine Kündigung ist ohne die Anhörung des Betriebsrats nicht wirksam.
Kulmbach Mitbestimmung mit Leben erfüllen
Melitta Burger 18.02.2018 - 16:39 Uhr