Kulmbach Nach Bierfestbesuch mit dem Hitler-Gruß zum Bahnhof

Klaus Rössner
Nach Bierfestbesuch mit dem Hitler-Gruß zum Bahnhof Quelle: Unbekannt

Vor Gericht müssen sich zwei Männer verantworten: einer wegen Widerstands gegen die Polizei, einer wegen Volksverhetzung. Beide Male war reichlich Alkohol im Spiel.

 
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Kulmbach - "Alkohol ist ein Sanitäter in der Not", singt Herbert Grönemeyer. Doch in den weitaus meisten Fällen bringt der übermäßige Genuss der flüssigen Stimmungsaufheller mehr Probleme als Entlastung. Und lässt Menschen Dinge tun, die sie sogar vor Gericht bringen.

Mit zwei Vorgängen, in denen der Alkohol eine Schlüsselrolle spielt, hatte sich Richterin Sieglinde Tettmann in zwei Strafverhandlungen am Freitag zu befassen. Beim ersten ging es um häusliche Gewalt. Der Angeklagte, ein Einwanderer aus dem slawischen Kulturraum, begeht in betrunkenem Zustand immer wieder Straftaten. Die letzte passierte am 1. Dezember vergangenen Jahres in der Wohnung seiner Kulmbacher Freundin. Der schlug er mehrfach mit der Faust ins Gesicht, so dass sie sogar zu Boden ging. Vorausgegangen war ein lautstarker Streit zwischen dem Pärchen, der die Nachbarschaft hellhörig werden ließ. Die verständigte die Polizei.

Eine Streife der Kulmbacher Inspektion besuchte darauf hin die beiden Streithähne in der "leicht verwüsteten Wohnung", so ein Polizeibeamter vor Gericht. Der Mann zeigte sich renitent und weigerte sich beharrlich, die Räume seiner Gefährtin zu verlassen. Als die Beamten den Uneinsichtigen mit unmittelbarer Gewalt entfernen wollten, leistete der Widerstand, ließ sich keine Handschellen anlegen und beschimpfte die Ordnungshüter, gegenüber denen er sogar Morddrohungen ausstieß.

Ein Blutalkoholtest ergab gegen Mittag des Tattages einen stolzen Wert von über zwei Promille. Man habe in der Nacht zuvor einen Geburtstag gefeiert, gab er zu Protokoll. Und danach habe er mit Nachbarn noch etwas nachgefeiert - mit Schnaps: "Der Gesundheit wegen." Darüber geriet der 51-Jährige, der nun im Raum Stadtsteinach lebt, mit seiner Herzensdame in Streit. Die hatte auch tief ins Glas geschaut und noch 0,8 Promille Restalkohol intus. "Wir hatten uns in der Wolle", gab der Angeklagte zu, und auf diese Weise sei der Streit eskaliert.

Dies war allerdings nicht die erste Auseinandersetzung in der Stop-and-Go-Beziehung, die mehrfach beendet und dann doch wieder fortgeführt wurde. Seit Februar ist aber Schluss mit dem Treiben, und der Angeklagte hat sich einer neuen Herzensdame aus Würzburg zugewandt. Die auf ihn einwirke, das Saufen zu lassen, wie er vor Gericht angab.

Richterin Sieglinde Tettmann begrüßte dies und verhängte gegen den Delinquenten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 1700 Euro an die Diakonie Kulmbach zahlen. Das Urteil fiel nicht zuletzt deshalb härter aus, weil der Mann schon mehrfach vorbestraft war - wegen Trunkenheit im Verkehr, Beihilfe zum Betrug und Körperverletzung.

Kein unbeschriebenes Blatt ist auch ein anderer Angeklagter. Der Mann aus dem Landkreis Lichtenfels tat sich mehrfach in zweifelhafter Form hervor - wegen Volksverhetzung oder auch Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die letzte Tat ist zehn Jahre her, doch der ledige Elektroniker zeigt unter Alkohol wohl immer noch einen Hang zu Impulskontrollstörungen.

So weilte er am zweiten Bierfestwochenende des vergangenen Jahres mit seinen Kumpels vom Stammtisch längere Zeit im Stadel, in dem er sich vier bis fünf Maß gönnte. Auf dem Bahnhof pöbelte er dann andere Zugreisende ausländischen Aussehens an und verwendete mehrfach den Hitler-Gruß. Auch ein Taxi-Fahrer wurde beschimpft. Zu seinem Repertoire gehörten Ausdrücke wie "Scheiß-Kanaken" oder andere, nicht zitierfähige Verbalinjurien.

Der herbeigerufenen Polizei gegenüber verhielt sich der Mann aggressiv und verweigerte einen Alkohol-Test. "Bei fünf Maß Bier muss er wohl bis zu vier Promille gehabt haben", schätzte Rechtsanwalt Bernd Legal. Bei einem solchen Wert stelle sich die Frage der Schuldfähigkeit, argumentierte er für seinen Mandanten, der sich reuig und lammfromm zeigte. Richterin Sieglinde Tettmann verhängte gegen ihn eine Geldstrafe von 6500 Euro und blieb damit 1000 Euro unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. red

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