Richterin Sieglinde Tettmann begrüßte dies und verhängte gegen den Delinquenten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 1700 Euro an die Diakonie Kulmbach zahlen. Das Urteil fiel nicht zuletzt deshalb härter aus, weil der Mann schon mehrfach vorbestraft war - wegen Trunkenheit im Verkehr, Beihilfe zum Betrug und Körperverletzung.
Kein unbeschriebenes Blatt ist auch ein anderer Angeklagter. Der Mann aus dem Landkreis Lichtenfels tat sich mehrfach in zweifelhafter Form hervor - wegen Volksverhetzung oder auch Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die letzte Tat ist zehn Jahre her, doch der ledige Elektroniker zeigt unter Alkohol wohl immer noch einen Hang zu Impulskontrollstörungen.
So weilte er am zweiten Bierfestwochenende des vergangenen Jahres mit seinen Kumpels vom Stammtisch längere Zeit im Stadel, in dem er sich vier bis fünf Maß gönnte. Auf dem Bahnhof pöbelte er dann andere Zugreisende ausländischen Aussehens an und verwendete mehrfach den Hitler-Gruß. Auch ein Taxi-Fahrer wurde beschimpft. Zu seinem Repertoire gehörten Ausdrücke wie "Scheiß-Kanaken" oder andere, nicht zitierfähige Verbalinjurien.
Der herbeigerufenen Polizei gegenüber verhielt sich der Mann aggressiv und verweigerte einen Alkohol-Test. "Bei fünf Maß Bier muss er wohl bis zu vier Promille gehabt haben", schätzte Rechtsanwalt Bernd Legal. Bei einem solchen Wert stelle sich die Frage der Schuldfähigkeit, argumentierte er für seinen Mandanten, der sich reuig und lammfromm zeigte. Richterin Sieglinde Tettmann verhängte gegen ihn eine Geldstrafe von 6500 Euro und blieb damit 1000 Euro unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. red