Ein Entscheid, die für Diskussionen sorgen dürfte: Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BfD) hat das Rotkreuzheim in der Flessastraße 1 eingehend geprüft und dem zweigeschossigen Walmdachbau den Status eines besonders schützenswerten Einzeldenkmals nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz verliehen.