Kulmbach Schlägerei: Geburtstagsfeier im Sportheim eskaliert

Stephan Herbert Fuchs
Eine Geburtstagsgesellschaft in Mainleus hat die Polizei auf den Plan gerufen. Quelle: Unbekannt

Eine Geburtstagsfeier im Mainleuser Sportheim läuft aus dem Ruder und mündet in eine Schlägerei. Der Schuldige kann aber auch vor Gericht nicht ermittelt werden.

 
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Kulmbach - Wer ist Opfer, wer ist Täter? Stundenlang hat das Amtsgericht am Donnerstag versucht, herauszufinden, was sich genau bei einer heftigen Auseinandersetzung nach einer Geburtstagsfeier in den frühen Morgenstunden des 29. September 2018 im Mainleuser Sportheim zugetragen hat. Der Angeklagte gab an, das eigentliche Opfer der Prügelei zu sein, die Zeugen hatten alle verschiedene Versionen des Tatgeschehens auf Lager und eines gemeinsam: mindestens ein, meist aber deutlich mehr Promille Alkohol im Blut. Am Ende stand ein Freispruch für den Angeklagten.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den 35-jährigen Angeklagten aus Kulmbach lautete auf gefährliche Körperverletzung. Er soll einem 26-jährigen Studenten ein Bierglas gegen den Kopf geschlagen haben, so dass der Mann eine stark blutende Wunde am Ohr erlitt, die umgehend genäht werden musste. Doch damit nicht genug: Einem 24-Jährigen soll er danach eine Bierflasche über den Kopf gezogen haben, so dass die Flasche in tausend Splitter zerbrach. Auch dieser junge Mann soll Verletzungen wie Schwellungen und Prellungen davongetragen haben.

Nichts davon sei wahr, sagte der Angeklagte. Ganz im Gegenteil: Er sei von den anderen bedrängt, geschubst und zu Boden gebracht worden. Dann hätten die anderen auf ihn eingeschlagen und eingetreten. "Ich dachte, die bringen mich um", sagte der Mann unter Tränen. Er befindet sich seit dem Vorfall in ärztlicher Behandlung, ihm wurde bereits eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert.

Als dann noch einer rief: "Ich schlachte dich ab, du Schwein", habe er vollends die Panik bekommen, nach irgendetwas gegriffen und damit wild um sich geschlagen. Das sei wohl die Flasche gewesen, mit der er einen anderen getroffen habe. Er habe noch nie solche Angst im Leben gehabt und habe sich noch nie so hilflos gefühlt, sagte der Angeklagte, dem es damals noch gelungen war zu flüchten und nach Hause zu rennen. Seitdem gehe er kaum noch unter Leute, so sehr habe ihn das Geschehen mitgenommen.

Unter den zahlreichen Beteiligten, die alle als Zeugen geladen waren, fand sich keiner, der den Angeklagten zu Boden gerissen, ihn geschlagen oder getreten haben will. Gegen einige von ihnen gab es zwar entsprechende Ermittlungsverfahren, doch die wurden alle wieder eingestellt. Nicht einmal über den Anlass für die Auseinandersetzung herrschte Einigkeit. Die einen wollen vorher gehört haben, dass der Angeklagte sich negativ über eine der jungen Damen geäußert habe, die anderen wollen zuvor "blöde Bemerkungen" sowie "beleidigende und sexistische Kommentare" gehört haben. Denkbar sei auch, dass der Angeklagte deshalb nicht in dem eigens bestellten Großraumtaxi mitfahren wollte oder sollte. Der Taxifahrer soll ihm den Zutritt verwehr haben, weil er noch eine Bierflasche in den Händen hielt.

Der 26-Jährige, der das Bierglas gegen den Kopf bekommen hatte und eine Platzwunde am Ohr erlitt, gab an, nicht zu wissen, ob er das dem Angeklagten zu verdanken habe. Er sei allerdings nicht auf den Angeklagten losgegangen. Ähnlich äußerte sich der 24-Jährige, der die Bierflasche abbekam. Er habe weder geschubst, noch geschlagen oder getreten, ja, er habe den Angeklagten "definitiv" nicht einmal angefasst, beteuerte er. Auch die weiteren Zeugen hatten das Geschehen nur bruchstückhaft verfolgt, beziehungsweise konnten sich daran nicht mehr richtig erinnern. Sicher ist, dass Anwohner aufgrund des Lärmpegels auf die Straße gegangen waren und umgehend Polizei und Rettung verständigt hatten. Dem Taxifahrer dagegen war die Sache zu dumm, der fuhr mit seinem Kleinbus unverrichteter Dinge wieder davon.

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