Die Stadt erinnert daran, Hecken, Bäume und Sträucher entlang öffentlicher Verkehrsflächen regelmäßig zurückzuschneiden. Konkret geht es darum, dass der Bewuchs nicht in Geh- und Radwege, Fahrbahnen sowie Feld- und Wirtschaftswege hineinragt und diese frei nutzbar bleiben. Die Stadt bittet daher Grundstückseigentümer und Anlieger zu prüfen, ob Bäume, Hecken oder Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten oder Totholz entfernt werden müssen. Außerdem gilt:
Kulmbach Stadt ruft Anwohner an die Heckenschere
Redaktion 11.06.2026 - 05:30 Uhr