Kulmbach - Für die beiden Beteiligten ist die Sache längst erledigt. Sie haben es nicht so recht verstanden, warum die Justiz einen solch großen Aufwand betreibt. Für die Staatsanwaltschaft war die Sache dagegen eine "völlig neue Eskalationsstufe", wie es Anklagevertreter Stefan Kolb ausdrückte und Jugendrichter Christoph Berner hielt in der Urteilsbegründung fest: "Wenn es unglücklich gelaufen wäre, dann hätte das Leben des Opfers auch beendet sein können."