Kulmbach - Auch am dritten Verhandlungstag gegen einen ehemaligen Spielothekenbesitzer, der seinen geringfügig beschäftigten Mitarbeiterinnen Lohn unter der Hand gezahlt haben soll, konnte nicht zu einem Urteil gefunden werden. Die Frauen hätten lediglich 165 Euro verdienen dürfen, da sie nebenbei Arbeitslosengeld bezogen, erhielten aber teilweise über 400 Euro nach entsprechend längerer Arbeitszeit. Für den Mehrbetrag wurden keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt.