Kulmbach Verhängnisvolle "Fan-Kunst"

Klaus Rössner

Ein 30-jähriger Kulmbacher kommt vor Gericht nur knapp um einen Gang ins Gefängnis herum. Unter anderem hat er einen Brückenpfeiler mit dem Logo des BSC besprüht.

 
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Kulmbach - Die Werke des amerikanischen Schriftstellers Mark Twain sollten zur Pflichtlektüre werden für die Fans des Blaicher Sportclubs. Twain (1835 -1910) wird folgender Leitsatz zugeschrieben: "Tue nichts Verbotenes - wenn dir jemand zusieht." Wenn ein Fan des Vereins diese Anleitung des weltbekannten Autoren verinnerlicht hätte, wäre ihm viel Unbill erspart geblieben. Der heute 30-Jährige hatte einen Brückenpfeiler an der B 289 mit dem Logo des BSC besprüht. Und damit nahm das Unheil seinen Lauf.

Dilettantismus kann man dem Sprayer nicht vorwerfen, als er in einer Juni-Nacht des vergangenen Jahres zur Tat schritt. Er gab sich redlich Mühe: Schwarz gekleidet und vermummt besprühte er den Betonpfeiler einer Brücke an der Kulmbacher Nordumgehung mit dem Vereinslogo. Damit das Ganze auch ordentlich aussieht, hatte er extra eine Schablone mitgebracht.

Doch das nächtliche Treiben blieb nicht unentdeckt: Eine alarmierte Streifenbesatzung machte Jagd auf den Künstler, der Fersengeld gab. Später bekamen die Kulmbacher Polizisten Verstärkung von ihren Stadtsteinacher Kollegen und von einem Hundeführer. Die Ordnungshüter konnten den Renegaten ausfindig machen. Bei einer Hausdurchsuchung fand man belastendes Material. Und noch einiges mehr: Der Mann, der schon zwei Mal wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestraft war, hatte daheim Crystal-Meth gebunkert. In nicht unerheblicher Menge: Über acht Gramm Methamphetamin stellten die Ermittler sicher.

Auch in anderer Hinsicht interpretiert der Kulmbacher die Rechtsordnung offensichtlich sehr großzügig und individuell. So wurde er zwei Mal bei Schwarzfahrten erwischt. Wegen seiner Suchtkrankheit hätte er den Führerschein abgeben müssen - was er nicht tat. Stattdessen gab er bei der Führerscheinstelle im Landratsamt eine falsche eidesstattliche Versicherung ab. Das Dokument sei ihm bei einem Schwimmbadbesuch gestohlen worden, gab er vor. Auch dafür musste er sich nun vor dem Amtsgericht Kulmbach verantworten. Dort zeigte er sich reuig. "Das war Doofheit", sagte der Angeklagte, der sich sonst eher wortkarg gab und das Reden seinem Anwalt Ralph Pittroff überließ.

Der bot dem Gericht ein vollumfängliches Geständnis seines Mandanten an für den Fall, dass der mit einer Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren auf Bewährung davonkommt. Das Geständnis des Manns beschleunigte das Verfahren, und es mussten bis auf einen Polizeibeamten keine weiteren Zeugen einvernommen werden.

Die Schuldanerkennung wertete Staatsanwältin Anja Lettenbauer zugunsten des Angeklagten. Ebenso die Tatsache, dass der die Kosten für die Entfernung des Graffito bezahlt und damit den Schaden wieder gutgemacht hat. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, die sie als letztmalige Chance für den Missetäter ansah. Der soll zudem 2500 Euro zu tragen haben, die Suchtberatung aufsuchen und eine weitere Führerscheinsperre von 18 Monaten zu tragen haben.

Verteidiger Ralph Pittroff dagegen sah eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung, eine Geldauflage von 1000 Euro und eine Führerscheinsperre von einem Jahr als schuld- und tatangemessen an. Begründung: Sein Mandant sei umfassend geständig: "Er schämt sich."

Richterin Nicole Allstadt nannte den Angeklagten auch aufgrund seiner Vorgeschichte "offenbar unbelehrbar" und "blauäugig". Ihr Urteil: 21 Monate auf Bewährung, 1200 Euro und 20 Monate Führerscheinsperre. Zudem muss der Mann regelmäßig zur Suchtberatung. Dem Verurteilten redete sie eindringlich ins Gewissen: "Wenn jetzt noch was kommt, dann fahren Sie ein ins Gefängnis." red

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