Die Schuldanerkennung wertete Staatsanwältin Anja Lettenbauer zugunsten des Angeklagten. Ebenso die Tatsache, dass der die Kosten für die Entfernung des Graffito bezahlt und damit den Schaden wieder gutgemacht hat. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, die sie als letztmalige Chance für den Missetäter ansah. Der soll zudem 2500 Euro zu tragen haben, die Suchtberatung aufsuchen und eine weitere Führerscheinsperre von 18 Monaten zu tragen haben.
Verteidiger Ralph Pittroff dagegen sah eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung, eine Geldauflage von 1000 Euro und eine Führerscheinsperre von einem Jahr als schuld- und tatangemessen an. Begründung: Sein Mandant sei umfassend geständig: "Er schämt sich."
Richterin Nicole Allstadt nannte den Angeklagten auch aufgrund seiner Vorgeschichte "offenbar unbelehrbar" und "blauäugig". Ihr Urteil: 21 Monate auf Bewährung, 1200 Euro und 20 Monate Führerscheinsperre. Zudem muss der Mann regelmäßig zur Suchtberatung. Dem Verurteilten redete sie eindringlich ins Gewissen: "Wenn jetzt noch was kommt, dann fahren Sie ein ins Gefängnis." red