Es war die zweite Verhaftung im Gerichtssaal im Kulmbacher Vergewaltigungs-Prozess. Vergangenen Freitag war es ein Zeuge, der offensichtlich log. Diesen Freitag war es der Angeklagte selbst, Mohamad M. (21). Und das hatte er sich selbst zuzuschreiben. Denn er war während einer kurzen Unterbrechung mehr als eine halbe Stunde verschwunden. Und seine Arbeits-Unterlagen waren unvollständig oder schlicht falsch. Es bestehe Fluchtgefahr, so die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling, und es „fehlt an der erforderlichen Vertrauensgrundlage“. Immerhin steht eine Vergewaltigung im Raum und eine entsprechend hohe Haftstrafe. Dazu hätte die Beweisaufnahme schon gezeigt: Ein Zeuge widersprach den Angaben von M., gerade was den Abend anging, an dem M. das 14-jährige Mädchen vergewaltigt haben soll.
Kulmbacher Asylunterkunft Vergewaltigung von 14-Jähriger – wieder einer in Haft
Otto Lapp 14.11.2025 - 20:00 Uhr