Eltern im Landkreis Kulmbach bekommen unter bestimmten Umständen die Fahrtkosten zur Schule erstattet. Anspruch haben Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen der Jahrgangsstufe 11 sowie an Fachoberschulen und Berufsoberschulen. Auch Schüler, die einen Teilzeitunterricht an Berufsschulen besuchen, haben laut Landratsamt Kulmbach einen grundsätzlichen Anspruch.