Hof - Arbeitnehmer aus Grenzregionen innerhalb der EU, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, können wegen der Grenzschließungen Kurzarbeitergeld erhalten. Wie die Agentur für Arbeit Hof mitteilt, ist der Anspruch auf Kurzarbeitergeld daran geknüpft, dass in dem Betrieb oder Betriebsteil, der sich in Deutschland befindet, wegen einer behördlichen Anordnung oder fehlender Auslastung gar nicht mehr oder nicht mehr voll gearbeitet werden kann.