Kurzarbeitergeld Entschädigung auch für Grenzpendler

Arbeitnehmer aus Grenzregionen innerhalb der EU, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, können wegen der Grenzschließungen Kurzarbeitergeld erhalten.

Arbeitnehmer aus Grenzregionen innerhalb der EU, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, können wegen der Grenzschließungen Kurzarbeitergeld erhalten. Foto: picture alliance/dpa/Armin Weigel

Hof - Arbeitnehmer aus Grenzregionen innerhalb der EU, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, können wegen der Grenzschließungen Kurzarbeitergeld erhalten. Wie die Agentur für Arbeit Hof mitteilt, ist der Anspruch auf Kurzarbeitergeld daran geknüpft, dass in dem Betrieb oder Betriebsteil, der sich in Deutschland befindet, wegen einer behördlichen Anordnung oder fehlender Auslastung gar nicht mehr oder nicht mehr voll gearbeitet werden kann.

Nach der Werbung weiterlesen

Sind die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt und mindestens zehn Prozent der Gesamtbeschäftigtenzahl im Betrieb oder der Abteilung von einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent betroffen, könne für die ausgefallene Arbeitszeit Kurzarbeitergeld gewährt werden. Dies gelte auch dann, wenn es zu einer Grenzschließung oder Quarantänemaßnahme kommt, von der die Grenzpendler betroffen sind.

Gegenüber der Arbeitsagentur ist laut Mitteilung zu versichern, dass die Grenzgänger seitens ihres Heimatstaates keine Entschädigung für den mit der Grenzschließung verbundenen Verdienstausfall bekommen. Wer Fragen hat, kann sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur Bayreuth-Hof wenden unter 0800/4555520 oder per E-Mail an die Adresse Bayreuth-Hof.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de.