Leipzig/Wunsiedel – Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot von Neonazi-Aufmärschen in Wunsiedel zur Erinnerung an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bestätigt. Auch die vorangegangene Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragrafen durch den Bundestag im Frühjahr 2005 sei rechtmäßig, urteilten die Leipziger Richter am Mittwoch. Zum Schutz des öffentlichen Friedens und der Menschenwürde von NS-Opfern und ihrer Nachkommen müsse eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hingenommen werden. (Az: BverwG 6 C 21.07)