Cannabis auf Rezept

Für schwer kranke Patienten gibt es ab dem 1. März unter bestimmten Voraussetungen Cannabis auf Rezept. Vor dem Erhalt von Cannabis müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Zudem dürften Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleibe verboten.


Rauchen im Wald ist verboten

„Schon eine Zigarettenkippe kann einen großen Waldbrand auslösen“, warnt Gerhard Lutz der forstwirtschaftliche Abteilungsleiter im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kulmbach. Gerade in diesem Frühjahr sei die Gefahr sehr hoch. Denn: Durch die wenigen Niederschläge ist der Waldboden trocken.

Das Rauchverbot im Wald ist dabei keineswegs neu. Das bayerische Waldgesetz regelt, dass jedes Jahr vom 1. März an bis zum 31. Oktober nicht im Wald geraucht werden darf. So richtig kontrolliert werde die Einhaltung der Regel aber nicht. Förster machen laut Lutz Spaziergänger mit Glimmstengeln auf die Folgen aufmerksam. Und die können gewaltig sein – denn gerät der Wald in Brand, haftet der Raucher.

Aber nicht nur achtlos weggeworfene Zigaretten können ein Feuer im Wald verursachen. Lutz warnt auch davor, sein Auto am Waldrand abzustellen. „Durch die Katalysatoren entwickelt sich eine große Hitze. Auch die kann ein Feuer verursachen“, sagt der Forst-Experte.


Gebühren für Postfächer

Vom 1. März an kassiert die Deutsche Post Gebühren für die Nutzung ihrer Postfächer. Der Grund: Die Energiekosten und die Kosten für die Wartung der Gebäude seien sehr hoch. Also müssen Kunden jetzt 19,90 Euro im Jahr für die Nutzung bezahlen.

Neuer Reisepass

Der Reisepass verliert seine alte Form. Der harte Umschlag wurde durch einen weicheren ersetzt – mit unterschiedlichen Prägungen auf Vorder- und Rückseite. Weitere Merkmale wie der Sicherheitsfaden aus Polycarbonat u sollen den Pass fälschungssicher machen. Auch der Preis ist neu: Statt 59 Euro kostet der Pass nun 60 Euro. Alle alten Ausweise sind noch bis zu ihrem Ablauf gültig.

Neue Kennzeichen für Mofas

Wie jedes Jahr zum 1. März wechseln die Nummernschilder für Mofas und Mopeds ihre Farbe. Heuer sind sie schwarz. Wer dennoch mit seinem alten Kennzeichen weiterfährt, riskiert eine Anzeige – denn er ist ohne Versicherungsschutz unterwegs.