Das Freizeitverhalten der Menschen ist nach Angaben aus dem Kulmbacher Landratsamt verantwortlich für die zahlreichen Infektionen, die nun das Leben aller Kulmbacher Bürger berühren. Von einem zweiten Lockdown sei man zwar noch weit entfernt, aber man habe zwingend verpflichtende Maßnahmen ergreifen müssen, um das Ausbruchsgeschehen wieder zu begrenzen, erklärte Landrat Söllner.
Oliver Hempfling, Chef der Koordinierungsgruppe Corona am Landratsamt, ergänzt, dass es mit dem Überschreiten des Inzidenzwerts von 50 nicht mehr mit Empfehlungen allein getan sein kann. "Jetzt müssen wir auch juristisch vorgehen." Bis zu 25 000 Euro drohen, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält.
Das gilt nun für Schulen: Für den Landkreis Kulmbach gilt aufgrund des Ausbruchsgeschehens nun die Stufe 3 des bayerischen Rahmenhygieneplans. Die Maskenpflicht auch im Unterricht wird für die Jahrgangsstufen ab der 5. Klasse nun bis auf Weiteres verlängert, informiert Schulamtsleiter Michael Hack. Und auch die Grundschüler, die bislang von der Maske im Unterricht befreit waren, müssen nun für mindestens eine Woche einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sportunterricht ist nur möglich, wenn dabei eine Maske getragen werden kann. Für den Musikunterricht wurden die Abstände von mindestens zwei auf 2,5 Meter vergrößert. Schüler, die einen Schnupfen hatten, konnten bislang am Unterricht teilnehmen. Vorerst gilt jetzt: Solche Schüler müssen zu Hause bleiben und dürfen erst wieder in die Schule, wenn sie entweder ein ärztliches Attest oder einen negativen Corona-Test vorlegen können. Sollte sich die Zahl der Infektionen weiter erhöhen und damit auch noch mehr in die Schulen ausstrahlen, wäre die nächste Stufe, dass Klassen wieder geteilt werden müssen und damit Unterricht in der Schule nur noch in "Schichten" stattfinden kann.
Das ändert sich an Kindertagesstätten: Personal in allen Kitas des Landkreises muss nun den ganzen Tag über verpflichtend eine Maske tragen. Die Kinder werden in feste Gruppen eingeteilt, die untereinander keine Berührung haben sollen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Auch in allen Kitas im Landkreis gilt nun vorerst die Stufe 3 des Rahmenhygieneplans.
Keine Einschränkungen für Gottesdienste: Konfirmations- und Kommunionfeiern können, was das kirchliche Geschehen angeht, nach den bislang bereits geltenden Hygieneregeln stattfinden. Die anschließenden Familienfeiern allerdings (siehe gesonderten Test über die Allgemeinverfügung) unterliegen Einschränkungen.
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