Länderspiegel Jede Krankenkasse hat ihre eigenen Regeln
Redaktion 06.06.2008 - 00:00 Uhr
Selb Gesetzlich Krankenversicherte haben nach Paragraf 38 im Sozialgesetzbuch V einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse.