Abhilfe könnte H. leicht selbst schaffen, was ihm aber offenbar nicht gelingen will. Erst kürzlich verurteilte das Amtsgericht in Kulmbach den früheren Betreiber des mächtigen Nibelungenversandes, der dem mittlerweile verbotenen rechten Netzwerk Blood and Honour, Blut und Ehre, zugerechnet wurde. Das Gericht in Kulmbach sah es als erwiesen an, dass H. Tonträger der Gruppe "Macht und Ehre" unters Volk brachte. Die Ermittlungsbehörden machten im Song "Unser Land" volksverhetzende Aussagen aus. Die Staatsanwaltschaft sah damit den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und ahndete das Verhalten des 45-Jährigen mit einem Strafbefehl. Diesen akzeptierte der Kaufmann allerdings nicht, sodass es zur Hauptverhandlung kam, an deren Ende eine Strafe in Höhe von 3600 Euro stand.