Hof - Deutlicher kann man nicht mehr werden: Schon um den Angeklagten zu schützen, sagte Staatsanwalt Michael Hoffmann, müsste man darüber nachdenken, dessen Pflichtverteidiger "wegen völliger Unfähigkeit" zu entpflichten. Die Sottise richtete sich gegen Alexander Held und Maik Bunzel, die im Laufe des Verfahrens gegen den ehemaligen Haßfurter Spediteur Holger M. in der Tat durch einige schwer nachvollziehbare Prozessmanöver aufgefallen sind. So kündigte Maik Bunzel an einem der vorhergehenden Verhandlungstage einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht an, weil der Vorsitzende Richter Matthias Burghardt dem Antrag auf sofortige Unterbrechung der Hauptverhandlung zur Beratung mit seinem Mandanten nicht zugestimmt hatte. Nach einer Pause verzichtete er auf den Antrag, "weil er nicht im Sinn meines Mandanten" gewesen wäre.
Länderspiegel "Maik B." ist zurück im Gerichtssaal
Joachim Dankbar 02.02.2016 - 00:00 Uhr
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