Coburg/München – Mit der sogenannten Malta-Masche versuchen Anhänger der Reichsbürgerbewegung, in ganz Deutschland Beamte unter Druck zu setzen. Das funktioniert so: Zunächst tragen die Täter eine fiktive Forderung in den Uniform Commercial Code (UCC) des Staates Washington ein. In dieser Datei können Forderungen ohne jegliche Überprüfung aufgenommen werden. Dann treten sie an ein Inkasso-Büro auf der Insel Malta heran.
Dies soll einen vollstreckbaren Titel bei den maltesischen Behörden beantragen – und dem Opfer zustellen. Die Reichsbürger fordern dabei von Staatsdienern horrende Summen. Die Wahl auf den Inselstaat fällt wegen einer juristischen Besonderheit: Wer in Malta einer Forderung widersprechen möchte, muss binnen 30 Tagen persönlich bei den Behörden vorsprechen.
Auch bayerische Beamte sind Opfer dieser Masche geworden. Dies geht aus der Antwort einer Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter an das bayerische Innenministerium hervor. Staatssekretär Gerhard Eck spricht von drei Fällen, die in den Bestandsdaten der Ministerien vorliegen. Jedes Mal waren Beamte betroffen, die im Bereich des Justizministeriums arbeiten.
Demnach haben Reichsbürger versucht, Ende 2015 Beamte aus Coburg zu erpressen. Hier war es allerdings kein Inkasso-Büro aus Malta, sondern ein vergleichbares Unternehmen in der Schweiz. Es kam nicht so weit, dass die offiziellen Schreiben zugestellt worden sind: „Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Da werden solche Sendungen noch einmal ganz genau überprüft“, erklärt Bernd Weigel, Leiter der Pressestelle des für diese Angelegenheit zuständigen Oberlandesgerichts Bamberg. „In dem vorliegenden Fall lag es an Formalien, dass die Schreiben nicht zugestellt worden sind.“ Weigel merkte auch an, dass es seit mehr als einem Jahr keinen solchen Zustellversuch aus der Schweiz gegeben hat.
Bei den beiden anderen Fällen, von denen Eck in seiner Antwort an Ritter spricht, waren es jeweils Inkassofirmen aus Malta, die Mahnbescheide an Beamte aus Nürnberg und Landshut zustellen lassen wollten. Jedes Mal lehnten die deutschen Behörden die Zustellung an die potenziellen Opfer ab.
Ritter merkt an, dass in der Antwort von Eck nicht alle Fälle aufgeführt sind: „Es handelt sich hier um Bestandsdaten. Das heißt, das Innenministerium hat die Daten genommen, die bei den Ministerien bereits vorliegen.“ Dem SPD-Mann sind noch weitere Fälle bekannt.
Das Problem sei, dass diese Fälle nicht zentral registriert worden sind. Er habe bereits vor 13 Jahren eine ähnliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt. „Jahrelang haben die Behörden die Bedrohung durch Reichsbürger nicht ernst genommen“, moniert Ritter. Inzwischen sei dies aber anders. „Im Innenausschuss hat mir das Ministerium bestätigt, dass seit den tödlichen Schüssen von Georgensgmünd Fälle, in denen Reichsbürger gegenüber Beamten auffällig werden, bei der Polizei gemeldet werden“, sagt Ritter. Diese Meldungen würden dann zentral zusammengeführt – auch im Fall von Erpressungen über die sogeannte Malta-Masche.
Ist ein Beamter Opfer dieser Masche geworden, hat er unter Umständen Anspruch auf Rechtsschutz durch den Freistaat Bayern. Dies geht aus Ecks Antwort hervor. Für die Genehmigung sei stets die oberste Dienstbehörde zuständig.
Dies soll einen vollstreckbaren Titel bei den maltesischen Behörden beantragen – und dem Opfer zustellen. Die Reichsbürger fordern dabei von Staatsdienern horrende Summen. Die Wahl auf den Inselstaat fällt wegen einer juristischen Besonderheit: Wer in Malta einer Forderung widersprechen möchte, muss binnen 30 Tagen persönlich bei den Behörden vorsprechen.
Auch bayerische Beamte sind Opfer dieser Masche geworden. Dies geht aus der Antwort einer Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter an das bayerische Innenministerium hervor. Staatssekretär Gerhard Eck spricht von drei Fällen, die in den Bestandsdaten der Ministerien vorliegen. Jedes Mal waren Beamte betroffen, die im Bereich des Justizministeriums arbeiten.
Demnach haben Reichsbürger versucht, Ende 2015 Beamte aus Coburg zu erpressen. Hier war es allerdings kein Inkasso-Büro aus Malta, sondern ein vergleichbares Unternehmen in der Schweiz. Es kam nicht so weit, dass die offiziellen Schreiben zugestellt worden sind: „Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Da werden solche Sendungen noch einmal ganz genau überprüft“, erklärt Bernd Weigel, Leiter der Pressestelle des für diese Angelegenheit zuständigen Oberlandesgerichts Bamberg. „In dem vorliegenden Fall lag es an Formalien, dass die Schreiben nicht zugestellt worden sind.“ Weigel merkte auch an, dass es seit mehr als einem Jahr keinen solchen Zustellversuch aus der Schweiz gegeben hat.
Bei den beiden anderen Fällen, von denen Eck in seiner Antwort an Ritter spricht, waren es jeweils Inkassofirmen aus Malta, die Mahnbescheide an Beamte aus Nürnberg und Landshut zustellen lassen wollten. Jedes Mal lehnten die deutschen Behörden die Zustellung an die potenziellen Opfer ab.
Ritter merkt an, dass in der Antwort von Eck nicht alle Fälle aufgeführt sind: „Es handelt sich hier um Bestandsdaten. Das heißt, das Innenministerium hat die Daten genommen, die bei den Ministerien bereits vorliegen.“ Dem SPD-Mann sind noch weitere Fälle bekannt.
Das Problem sei, dass diese Fälle nicht zentral registriert worden sind. Er habe bereits vor 13 Jahren eine ähnliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt. „Jahrelang haben die Behörden die Bedrohung durch Reichsbürger nicht ernst genommen“, moniert Ritter. Inzwischen sei dies aber anders. „Im Innenausschuss hat mir das Ministerium bestätigt, dass seit den tödlichen Schüssen von Georgensgmünd Fälle, in denen Reichsbürger gegenüber Beamten auffällig werden, bei der Polizei gemeldet werden“, sagt Ritter. Diese Meldungen würden dann zentral zusammengeführt – auch im Fall von Erpressungen über die sogeannte Malta-Masche.
Ist ein Beamter Opfer dieser Masche geworden, hat er unter Umständen Anspruch auf Rechtsschutz durch den Freistaat Bayern. Dies geht aus Ecks Antwort hervor. Für die Genehmigung sei stets die oberste Dienstbehörde zuständig.