Konsequenzen: Gesundheitsministerin Melanie Huml will in Reaktion auf den Fall Gleusdorf die Kommunikation zwischen den Behörden verbessern - wohl vor allem zwischen Staatsanwaltschaft und Heimaufsicht. Auf dpa-Anfrage erklärte sie, sie werde mit Innen- und Justizministerium in Kontakt treten, um "einen engen Informationsaustausch anzuregen". Für die Heimaufsicht will Huml eine Gesetzesnovelle erarbeiten. Hauptaufgabe der Heimaufsichten sei nach aktueller Gesetzeslage die "Beratung" von Heimen. "Hier wäre es denkbar, im Gesetzestext festzuschreiben, dass eine Beratung bei erstmaliger Feststellung des Mangels erfolgt, aber bei wiederholter Feststellung eine Anordnung erfolgen muss."
Was wir nicht wissen
Misshandlungen: Möglicherweise gab es überhaupt keine Misshandlungen in dem Heim. Vielleicht haben die Prüfer sie aber auch schlicht nicht mitbekommen. Eine Prüfung sei immer eine "Momentaufnahme" - "wenn durch kriminelle Energie Straftaten in der Vergangenheit durchgeführt wurden", könne die Heimaufsicht das nicht rückwirkend ermitteln, erklärt das Landratsamt. Dieselbe Position vertritt auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). In dem Heim seien "manifeste pflegerische Defizite" festgestellt worden.
Was spricht für Misshandlungen? Das entschlossene Handeln der Staatsanwaltschaft. Als im November Zeugen den Ermittlern erstmals davon berichteten, dass in dem Heim auch Menschen zu Tode gekommen seien, weil ihnen ein Arzt verweigert worden war, nahmen sie die beiden Verantwortlichen in Haft. Das ist der Deutschen Stiftung Patientenschutz zufolge sehr ungewöhnlich. Ein eindeutiger Beleg für Misshandlungen ist es aber nicht. In der Regel blieben Verantwortliche bei Vorwürfen gegen Seniorenheime bis zur Gerichtsverhandlung auf freiem Fuß, sagt Stiftungs-Vorsitzender Eugen Brysch. Zudem: Der Haftbefehl gegen beide lautete auf Totschlag durch Unterlassen - nicht nur auf unterlassene Hilfeleistung.