Berlin - Zur Abwehr erheblicher Gefahren soll die Bundeswehr verdächtige Drohnen künftig auch abschießen dürfen. Das sieht ein Entwurf für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vor, der den Streitkräften auch "Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge" ermöglicht, um einen besonders schweren Unglücksfall zu verhindern. Der Entwurf lag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor und sollte in der kommenden Woche im Bundeskabinett behandelt werden.