Wenn ein nun angeklagter 40-jähriger Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis satt ist, dann ist er ein ruhiger, höflicher und zuvorkommender Mensch. Wenn er hingegen Hunger hat, kann sich sein Gemütszustand ändern. An einem Abend im Juli vergangenen Jahres hatte er Hunger – und kein Geld mehr, um sich Lebensmittel zu kaufen. Mit einem Küchenmesser bewaffnet forderte er einen Mitbewohner in der Gemeinschaftsunterkunft, in der beide wohnen, auf, ihm 15 Euro zu geben. Andernfalls drohte er damit, ihn abzustechen. Der Bedrohte gab das Geld heraus, erstattete aber danach Anzeige. Am Dienstag verurteilte das Landgericht den 40-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er unter anderem 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen.