Bremen - Voller Panik und völlig außer Atem flieht der erst 15-jährige syrische Flüchtling in der Silvesternacht 2016/2017 vor seinen Verfolgern in ein türkisches Café in Bremen.
Der 15-jährige Syrer hatte keine Chance. Drei Verfolger schlagen und treten auf den wehrlosen Jungen ein - er stirbt später in einer Klinik. Grund für den Streit: vermutlich eine verbale Beleidigung.
Bremen - Voller Panik und völlig außer Atem flieht der erst 15-jährige syrische Flüchtling in der Silvesternacht 2016/2017 vor seinen Verfolgern in ein türkisches Café in Bremen.
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"Bitte, Hilfe", ruft er, wie sich Augenzeugen später erinnern. Sekunden später stürmen die Verfolger ins Café. Sie misshandeln ihn so brutal, dass er wenige Tage später an seinen Kopfverletzungen stirbt. Wegen Totschlags verurteilte das Landgericht Bremen am Montag zwei heute 37 und 26 Jahre alte türkische Brüder mit kurdischem Hintergrund zu zwölf Jahren Gefängnis und ihren damals ebenfalls erst 15 Jahre alten Neffen zu einer sechsjährigen Jugendstrafe.
Was genau den Streit zwischen dem syrischen Jugendlichen und den späteren Angreifern in der Tatnacht auslöste, konnte auch das Gericht nicht erschöpfend ergründen. Alle drei Angeklagten schwiegen während des fast zweijährigen Prozesses. Allerdings war sich Richterin Andrea Schneider sicher: "Die Tat wurde aus einem absolut nichtigen Anlass begangen: wegen der Beleidigung durch einen 15-jährigen Jungen." Der hatte sich gegenüber einem der Angeklagten sehr abfällig über dessen Mutter geäußert. Was dieser Äußerung konkret vorausging, blieb unklar. Was ihr aber folgte, war eine Orgie der Gewalt.
In einem Hinterraum des Cafés schlugen die drei Männer am 1. Januar 2017 kurz nach Mitternacht zunächst mit Fäusten auf den auch körperlich völlig unterlegenen Jungen ein, bis der benommen und wehrlos zu Boden ging. Dann traten sie weiter gegen dessen Kopf, wie die Richterin schilderte. Das Opfer konnte zum Schluss nicht mal mehr die Arme schützend vors Gesicht halten. Und es kam schlimmer. Die Brüder zogen den Jungen am Jackenkragen hoch, und der 26-Jährige schlug ihm mit voller Wucht eine halb volle Whisky-Flasche auf den Kopf. Die Richterin zitierte einen Zeugen, der den Eindruck gehabt habe, die Angreifer hätten nur Blut sehen wollen.
"Alle drei wussten, dass massive Tritte und Schläge gegen den Kopf zum Tode führen können. Alle drei sind voll schuldfähig", so die Richterin. Bei den drei nicht vorbestraften Angeklagten habe es keine Anzeichen auf Alkoholisierung gegeben. Sie hätten den Tod des Jungen zumindest billigend in Kauf genommen, betonte Richterin Schneider. Das gelte auch für den jüngsten Angeklagten, der schon drei Geburtstage, zuletzt seinen achtzehnten, in U-Haft verbracht habe. Er war zur Tatzeit 15 Jahre. Vorherige Angaben des Gerichts, wonach er damals 16 Jahre war, wurden damit korrigiert.
Auch der heute 18-Jährige schwieg in den über 70 Verhandlungstagen. Während der Urteilsverkündung bezeichnete er die Richterin dann als "Schlampe", was er auf Nachfrage der Richterin sogar bestätigte. Die ließ die Äußerung stoisch ins Protokoll aufnehmen, nicht ohne den Rat an den jungen Mann, besser auch am letzten Verhandlungstag zu schweigen.
Die Verteidigung der Angeklagten hatte während des Verfahrens auch einen politisch oder religiös begründeten Komplott gegen ihre Mandanten nicht ausgeschlossen. Der 37-Jährige etwas sei als Sympathisant der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK bekannt. Die Richterin betonte aber, die Verteidigungsstrategie des Komplotts sei auf ganzer Linie gescheitert. Es habe während des gesamten Prozesses keinen Anlass gegen, einen Komplott ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
Vor dem Urteilsspruch wurde ein Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin abgewiesen. Anschließend bestätigten Staatsanwaltschaft, Nebenklage-Vertreter und auch zwei der drei Verteidiger ihre bereits gehaltenen Plädoyers. Der Verteidiger des 37-Jährigen, Martin Stucke, hielt seinen Schlussvortrag dagegen in weiten Zügen erneut, wobei er nicht mit harscher Kritik an der Kammer und den Ermittlern sparte. Er kritisierte, dass nichts Entlastendes für die Angeklagten ermittelt worden sei. "Kriminalistische Standards sind mit den Füßen getreten worden", so Stucke, der auch auf Lügen mehrerer Zeugen hinwies, die sich untereinander abgesprochen hätten.
Die als Nebenklägerin vertretene Mutter des Opfers verfolgte die Verhandlung unter Tränen. Nach dem Urteilsspruch brach sie zusammen und musste von Begleiterinnen aus dem Saal geführt werden. Die Richterin betonte, alle drei Angeklagten hätten viel Schuld auf sich geladen: "Von keinem von Ihnen kam ein Wort der Reue. Das ist an dieser Stelle auch zu vermerken. Das hat nichts damit zu tun, dass man unschuldig ist oder nicht."