Frankfurt/Main - Schüsse aus einem Luftgewehr auf eine Katze stellen nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt noch keine strafbare Tierquälerei dar. Ein 52 Jahre alter Mann aus dem hessischen Eppstein wurde deshalb am Mittwoch lediglich wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1950 Euro (30 Tagessätze) verurteilt. In erster Instanz hatte er vom Amtsgericht noch wegen Tierquälerei eine Geldstrafe von 16 100 Euro (70 Tagessätze) erhalten.