Nie wieder, sagt er, werde er so ausrasten. Vermutlich hat Isen S. das auch schon 2017, 2019 und 2022 gesagt, als er zu Bewährungsstrafen verurteilt wurde. Bei einer der Taten flogen Barhocker durch ein Lokal, da muss es richtig zur Sache gegangen sein. Das war in Zwickau. Das Vorstrafenregister ist üppig: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, dies nur als Auszug. Die Anwälte kennen ihn schon lange.
Landgericht Hof Das Urteil nach der Escobar-Eskalation
Sören Göpel-Schulze 10.11.2025 - 16:37 Uhr