„Bewährung bekommt man, wenn man sich bewährt. Sie haben gezeigt, dass Sie es nicht können und nicht wollen“, richtete Richterin Melanie Philipp deutliche Worte an Mark B. (Name von der Redaktion geändert) bei der Begründung ihres Urteils. Der mehrfach, auch einschlägig, vorbestrafte Mittdreißiger stand unter dreifacher Bewährung, als er zusammen mit seinem Vater Hermann M. (Name geändert) im Februar 2024 die Tat beging, die als Revisionsverfahren am Landgericht Hof verhandelt und wegen der er zuvor vom Amtsgericht Wunsiedel erstinstanzlich verurteilt worden war.
Landgericht Hof Denkzettel für selbst ernannte Kirchenlamitzer Sheriffs
Katrin Lyda 05.12.2025 - 11:30 Uhr