Was ist mit den vor 1953 Geborenen?
Alle Personen, die vor 1953 geboren sind, haben erst im Jahr 2032 Handlungsbedarf. Dieser Personenkreis muss momentan nichts tun, egal, ob er einen Papier- oder Kartenführerschein besitzt.
Wie läuft die Beantragung im Landratsamt?
Anders als bei der Stadt Hof ist im Landratsamt keine persönliche Beantragung des Führerscheinumtausches im Rahmen eines Termins möglich! Denn alle zur Verfügung stehenden Termine werden an diejenigen Personen vergeben, die sich ihren EU-Führerschein abholen.
Das Antragsformular kann zusammen mit einem biometrischen Lichtbild und einer Führerscheinkopie per Post an das Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof übersandt werden.
Wo gibt es das Antragsformular?
Das erforderliche Antragsformular ist über die Homepage www.landkreis-hof.de bei „Service“ – „Formulare A-Z“ abrufbar. Auch von der Info-Seite gelangt man hin: https://www.landkreis-hof.de/informationen-zum-fuehrerscheinumtausch/
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
Alle Landkreisbürger haben auch die Möglichkeit, den Führerscheinumtausch über das Einwohnermeldeamt ihrer Gemeinde zu beantragen beziehungsweise den Antrag dort abzugeben.
Es besteht auch die Möglichkeit, den aktuellen Führerschein zusammen mit dem Umtauschantrag an das Landratsamt zu übersenden; dies kann man auf dem Antragsformular ankreuzen. Dann ist eine direkte Zustellung des neuen Führerscheines durch die Bundesdruckerei an die Heimatadresse möglich. Eine persönliche Abholung im Landratsamt ist in diesem Fall nicht notwendig.
Alle wichtigen Informationen zum Führerscheinumtausch sind für alle Landkreisbürger kompakt auf der Homepage zusammengefasst:
https://www.landkreis-hof.de/informationen-zum-fuehrerscheinumtausch/