Landkreis Hof Das gilt für den Führerschein-Umtausch

red
Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein aus Papier besitzt und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, ist nun aufgerufen, den Umtausch zu beantragen. Foto: picture alliance / dpa/Oliver Berg

Ab diesem Jahr sind die Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 aufgerufen, ihren alten Papierführerschein gegen den EU-Führerschein im Kartenformat umzutauschen. Wer bereits einen Kartenführerschein hat, braucht nichts zu tun. Das Landratsamt Hof teilt mit, wie die betroffenen Landkreisbürger vorgehen müssen.

 
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Hof - Das Landratsamt Hof erläutert in einer Mitteilung genauer, was in Sachen Umtausch alter Führerscheine für die Landkreis-Bürger gilt. Wie berichtet, sollen stufenweise alle Autofahrer den EU-Führerschein im Kartenformat erhalten – dieser Prozess wird sich allerdings über einige Jahre hinziehen. Was bedeutet, dass nicht alle Führerscheininhaber sofort zum Umtausch aufgefordert sind; es gelten bestimmte Regelungen. Maßgeblich ist stets der Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers – und nicht das Datum, an dem der Führerschein ausgestellt wurde!

Wer ist im Moment betroffen?

Im Moment sind nur Personen mit Papier-Führerscheinen (grau oder rosa) betroffen, also nicht diejenigen, die bereits einen Kartenführerschein haben!

Welche Geburtsjahrgänge sind nun betroffen?

Bisher waren die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch aufgerufen, und ab diesem Jahr zusätzlich die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 – und zwar nur diejenigen mit Papierführerschein!

Was ist mit den vor 1953 Geborenen?

Alle Personen, die vor 1953 geboren sind, haben erst im Jahr 2032 Handlungsbedarf. Dieser Personenkreis muss momentan nichts tun, egal, ob er einen Papier- oder Kartenführerschein besitzt.

Wie läuft die Beantragung im Landratsamt?

Anders als bei der Stadt Hof ist im Landratsamt keine persönliche Beantragung des Führerscheinumtausches im Rahmen eines Termins möglich! Denn alle zur Verfügung stehenden Termine werden an diejenigen Personen vergeben, die sich ihren EU-Führerschein abholen.

Das Antragsformular kann zusammen mit einem biometrischen Lichtbild und einer Führerscheinkopie per Post an das Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof übersandt werden.

Wo gibt es das Antragsformular?

Das erforderliche Antragsformular ist über die Homepage www.landkreis-hof.de bei „Service“ – „Formulare A-Z“ abrufbar. Auch von der Info-Seite gelangt man hin: https://www.landkreis-hof.de/informationen-zum-fuehrerscheinumtausch/

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?

Alle Landkreisbürger haben auch die Möglichkeit, den Führerscheinumtausch über das Einwohnermeldeamt ihrer Gemeinde zu beantragen beziehungsweise den Antrag dort abzugeben.

Es besteht auch die Möglichkeit, den aktuellen Führerschein zusammen mit dem Umtauschantrag an das Landratsamt zu übersenden; dies kann man auf dem Antragsformular ankreuzen. Dann ist eine direkte Zustellung des neuen Führerscheines durch die Bundesdruckerei an die Heimatadresse möglich. Eine persönliche Abholung im Landratsamt ist in diesem Fall nicht notwendig.

Alle wichtigen Informationen zum Führerscheinumtausch sind für alle Landkreisbürger kompakt auf der Homepage zusammengefasst:

https://www.landkreis-hof.de/informationen-zum-fuehrerscheinumtausch/

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