Landkreis Hof Weitere Lockerungen ab Dienstag

red
Symbolbild. Foto: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst

Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Hof hat am Sonntag bei  65,40 und somit an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 gelegen, wie das Landratsamt berichtet hatte.

 
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Hof - Damit treten in Anwendung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung ab dem heutigen Dienstag, den 18. Mai 2021, folgende Öffnungsschritte sowie Lockerungen im Landkreis in Kraft:

1. Private Treffen:

Der gemeinsame Aufenthalt ist neben den Angehörigen des eigenen Hausstands zusätzlich mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet.

Die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen darf dabei nicht überschritten werden (Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt).

2. Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

3. Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen öffnen im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. D.h. die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.

4. Schulen

An den Schulen findet in allen Schularten und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt. Soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig nicht eingehalten werden kann, findet Wechselunterricht statt.

Aufgrund der derzeit stattfindenden Abiturprüfungen kann es an den Gymnasien ggf. andere schulinterne Regelungen geben. Gleiches gilt für die Berufsschulen. Wir bitten die jeweiligen Vorgaben der Schulleitungen zu beachten.

5. Sport

Erlaubt ist kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Kindern unter 14 Jahren ist kontaktloser Sport im Freien in Gruppen von bis zu 20 Kindern erlaubt.

Der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist unter freiem Himmel sowie für kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung erlaubt.

6. Geschäfte

Einzelhandelsgeschäfte öffnen unter den geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen mit Terminvergabe.

Die Vorlage eines negativen Tests ist aktuell nicht nötig.

7. Körpernahe Dienstleistungen

Bei der Inanspruchnahme von sogenannten körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseure, Fußpflege, Kosmetikstudios, Tattoostudios etc.) ist die Vorlage eines negativen Tests aktuell nicht nötig.

8. Außerschulische Bildung, Musikschulen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Instrumental- und Gesangsunterricht (im Einzelunterricht) sind in Präsenzform und unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zulässig.

9. Kulturstätten / Museen

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Bitte beachten:

Bayernweit erfolgen einige Öffnungsschritte NICHT automatisch nach Unterschreiten des Inzidenzwertes von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Dabei handelt es sich um die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Kinos/Theatern/Konzerten/Opernhäusern sowie den Sport für Erwachsene (Kontaktsport im Außenbereich sowie kontaktfreien Sport im Innenbereich).

Diese Öffnungen sind erst möglich, sobald eine Allgemeinverfügung vor Ort erlassen wird und das Bayerischen Gesundheitsministerium das Einvernehmen dazu erteilt. Voraussetzung dazu ist eine weitere stabile Entwicklungsprognose.

So die oben genannten Voraussetzung vorliegen, könnte dies entsprechend der bayernweiten Vorgaben frühestens ab Mittwoch der Fall sein.

Im Übrigen gelten die oben genannten Lockerungen ab Dienstag, den 18. Mai 2021, zunächst ausschließlich im Landkreis Hof.

Für die Stadt Hof gelten weiterhin die Regelungen für Inzidenzen zwischen 100 und 150.

Alle Regelungen in Stadt und Landkreis Hof im Überblick finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.landkreis-hof.de/aktuelle-regelungen

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