Landkreis Kulmbach Das Infektionsgeschehen lässt nicht nach

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Die Maskenpflicht in der Kulmbacher Innenstadt ist ein weiteres Mal verlängert worden. Foto: /Gabriele Fölsche

Die Inzidenz ist zwar am Freitag wieder leicht gesunken, bleibt aber auf zu hohem Niveau. Deshalb wird die Maskenpflicht in der Kulmbacher Innenstadt ein weiteres Mal verlängert.

 
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Kulmbach - 24 weitere positive Coronavirus-Fälle sind am Freitag im im Landkreis Kulmbach bestätigt worden, wie das Landratsamt berichtet. Damit ist zwar mit derzeit 341 aktuellen Corona-Fällen und davon 195 in den vergangenen sieben Tagen die Inzidenz leicht gesunken. Von Entspannung ist der Landkreis mit einem Wert von aktuell 272,48 immer noch weit entfernt.

Große Hoffnungen auf ein schnelles Ende des ausgesprochen dynamischen Infektionsgeschehens müssen sich die Kulmbacher gerade nicht machen. In den Teststrecken der Kulmbacher Abstrichstelle wurden am Freitag 374 weitere Testungen durchgeführt. Die Erfahrungen aus den vergangenen Wochen haben gezeigt, dass der Anteil der positiven Fälle auch schon mal zweistellig sein kann. Die britische Variante des Corona-Virus dominiert mit rund 90 Prozent die positiven Fälle.

Die Zahl der bestätigten Infektionen im Kulmbacher Land seit Ausbruch der Pandemie ist nun auf 3122 gestiegen. 2684 Menschen sind genesen, 97 Einwohner des Landkreises haben im Zusammenhang mit Corona ihr Leben verloren.

Bedenklich entwickelt sich auch die Zahl derjenigen, die wegen der Pandemie in Quarantäne sind. 908 Menschen sind am Freitag davon betroffen gewesen. Vor einem Monat, am 26. Februar, waren es 533, vor zwei Wochen 770.

Am Klinikum Kulmbach waren am Freitag 28 Covid-Patienten in stationärer Behandlung, acht auf der Intensivstation. In diesem Bereich hat sich die Lage leicht entschärft.

Das anhaltend hohe Infektionsgeschehen hat das Landratsamt nun gezwungen, die Allgemeinverfügung zu verlängern, in der unter anderem Maskenpflicht für weite Teile der Kulmbacher Innenstadt und diverse Alkoholverbotszonen in Kulmbach und Marktleugast geregelt sind. Vorerst bis zum 18. April wird die Verfügung analog zur Geltungsdauer der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun in Kraft bleiben, heißt es vonseiten der Behörde. mbu

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