Stadtsteinach - Das Ergebnis der Überprüfung bei insgesamt zehn Betriebsstätten, Speisegaststätten, Hotels und Spielotheken verlief zur vollsten Zufriedenheit der Kontrolleure. Bis auf einen abgelaufenen Personalausweis, einer ungültigen Impfbescheinigung und einem verdächtigen Impfausweis, der noch überprüft werden muss, stellten die Ordnungshüter keinerlei Verstöße gegen die erst vor kurzen geänderte 15. Verordnung zum Infektionsschutz fest.