Landkreis - Der erste Fall betrifft einen Gastronomen aus dem Raum Hof, der offiziell kaum Personal beschäftigte. Darüber hinaus bezahlte er seinen Mitarbeitern teilweise nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Wie die Ermittler feststellten, gab es nur sporadisch Arbeitsaufzeichnungen der Beschäftigten. Deshalb mussten sie den Umfang der Beschäftigungen und die Höhe der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge unter anderem anhand der Öffnungszeiten, der Übernachtungszahlen und der Einnahmen schätzen.
Landkreis Schwarzarbeit: Hofer Gastronomen verurteilt
Redaktion 12.12.2018 - 19:10 Uhr