Die Grünen wollen das bayerische Petitionsrecht grundlegend reformieren. Geschaffen werden soll dazu das Amt eines von der Staatsregierung unabhängigen Bürgerbeauftragten, der alle Eingaben von Bürgern vor der Behandlung im Landtag bearbeitet und im Rahmen eines Mediationsverfahrens eine einvernehmliche Konfliktbewältigung zwischen Petenten und den betroffenen Behörden finden soll. Nur wo dies nicht gelingt, soll die Petition den Abgeordneten zur Entscheidung vorgelegt werden. „Das ist ein Paradigmenwechsel im Umgang mit Bürgeranliegen“, erklärte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Stephanie Schuhknecht (Grüne), im Landtag.