Landtag: Clubs und Discos bleiben geschlossen

Jürgen Umlauft

Die Dringlichkeitsanträge der FDP finden im Landtag keine Mehrheit. Die Liberalen wollten Lockerungen.

 
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Stillstand in den Discos Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Mücnhen - In Bayern bleiben Clubs und Diskotheken vorerst weiter geschlossen. Die FDP scheiterte im Landtag mit einem Dringlichkeitsantrag, in dem sie die Öffnung der Einrichtungen unter 3G-Bedingungen gefordert hatte. Zudem sollten nach den Vorstellungen der Liberalen auch alle übrigen Einschränkungen nach den 2G- und 2G-plus-Regeln fallen. Die übrigen Fraktionen lehnten den Vorstoß ab. Der FDP-Abgeordnete Dominik Spitzer begründete diesen mit den milderen Krankheitsverläufen durch die Omikron-Variante des Corona-Virus. Eine Überlastung des Gesundheitswesens sei deshalb nicht mehr zu befürchten. Nach Einschätzung Spitzers bietet 3G bei weiterer Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstandsregeln genügend Sicherheit. Zudem würden die Regeln mit einheitlich 3G vereinfacht und nachvollziehbarer. Redner anderer Fraktionen warnten dagegen vor einer zu schnellen Freigabe vieler Bereiche. Die Pandemie sei noch nicht vorbei, gerade für Ungeimpfte bestehe durch Omikron weiter ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, sagte Ruth Waldmann (SPD). Zudem böten die 2G- und 2G-Plus-Regeln einen Impfanreiz, den man nicht aus der Hand geben sollte.

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Beate Merk (CSU) warnte vor weitreichenden Lockerungen kurz vor dem erwarteten Höhepunkt der Omikron-Welle. Überall 3G könne das Infektionsgeschehen wieder anfachen. Bedenken äußerte Merk vor allem, weil mit der FDP-Forderung auch die Zugangsbeschränkungen für Krankenhäuser und Pflegeheime gelockert würden. Das sei zum Schutz von Patienten und Pflegebedürftigen nicht zu verantworten. Christina Haubrich (Grüne) bat darum, noch ein paar Wochen zu warten, bis die Omikron-Welle gebrochen sei. „Bitte jetzt keine Drängelei“, sagte sie. Die AfD plädierte für das Aufheben aller Corona-Beschränkungen spätestens Mitte März. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass die Grundrechtseinschränkungen unverhältnismäßig würden, erklärte deren Abgeordneter Franz Bergmüller.