Erfurt (dpa/th) - Erfahrene Zimmermanns-, Maurer- oder Betonbauermeister können künftig für bestimmte Gebäude Bauanträge einreichen. Dazu hat der Thüringer Landtag in Erfurt die Bauordnung geändert. Demnach können auch staatlich geprüfte Bautechniker solche Anträge stellen - und nicht mehr nur Architekten oder Bauingenieure. Voraussetzung ist eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren.