Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit einem Ex-Polizeigewerkschafter aus Schleswig-Holstein befasst, der wegen Geheimnisverrats verurteilt worden war. Der Mann soll mehrfach Dienst- und Privatgeheimnisse an einen befreundeten Journalisten weitergegeben haben. Das Landgericht Lübeck hatte ihn im Oktober 2022 zu einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. In einigen der angeklagten Fälle war er freigesprochen worden.