Aus dem bisherigen Bürgergeld wird zum 1. Juli die neue Grundsicherung. Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzen rechnen. Ziel dieser Reform soll es sein, Sozialleistungen fairer auszugestalten und Missbrauch wirksamer zu verhindern. Dabei soll vor allem der Grundsatz des Forderns und Förderns gelten: Menschen, die Hilfe brauchen, sollen sich weiterhin auf Unterstützung verlassen können.
Leiter Jobcenter Kulmbach „Ich kann mit dem Begriff Totalverweigerer wenig anfangen“
Stephan Herbert Fuchs 04.02.2026 - 18:00 Uhr