Wenn junge Leute erstmals in einer Lokalredaktion schnuppern, dann werden diese Praktikantinnen und Praktikanten auch gerne mal auf die Straße geschickt, wo sie Leute zu aktuellen Themen befragen sollen. Normalerweise werden sie vorher instruiert, wer befragt werden kann und wer nicht: So dürfen Foto und Statement von Minderjährigen nur nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten gedruckt werden. Gar nicht befragt werden sollten alle, „die zum Haus gehören“, also Mitglieder der Redaktion oder des Verlages. Das schickt sich nicht, es würde der nötige Abstand zum Thema fehlen und das wäre eine Grenzüberschreitung, die nicht zulässig ist.
Leseranwältin Eine Grenze, die wichtig ist
Kerstin Dolde 04.08.2023 - 18:41 Uhr