Jetzt ist es amtlich bestätigt: Das weibliche Mufflon, das schon seit geraumer Zeit immer wieder in einer Sandgrube bei Harsdorf gesichtet wird, muss erlegt werden, sobald die amtliche Schonzeit Ende Juli endet. Aus der Unteren Jagdbehörde am Kulmbacher Landratsamt kommt die Auskunft, die Anordnung, das Tier zu „entnehmen“, wie es in der Fachsprache heißt, sei Anfang Februar erteilt worden. Jagd auf Muffelwild darf allerdings zwischen Ende Januar und dem 1. August nicht betrieben werden.
Letzte Gnadenfrist Kein Bleiberecht für das Mufflon im Kulmbacher Land
Melitta Burger 03.03.2026 - 18:30 Uhr