Letzten Generation Acht Monate Haft ohne Bewährung für Klimaaktivistin

alp/bro/cfm AFP

Eine Klimaaktivistin der Letzten Generation ist wegen Beteiligung an Straßenblockaden zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Es ist die bisher härteste Strafe für derartige Aktionen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Angeklagte soll angekündigt haben, sich erneut an Straßenblockaden beteiligen zu wollen (Symbolbild). Foto: IMAGO/ZUMA Wire/IMAGO/Sachelle Babbar

Eine 41-jährige Aktivistin der Klimaschutzgruppe Letzte Generation ist wegen Beteiligung an drei Straßenblockaden von einem Berliner Amtsgericht zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Dem Netzwerk zufolge ist es die bislang höchste Haftstrafe, die ein Gericht gegen eines ihrer Mitglieder wegen Sitzblockaden verhängte.

Nach der Werbung weiterlesen

Wie eine Berliner Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte, begründete das Amtsgericht Tiergarten sein Urteil vom Mittwoch unter anderem mit einer fehlenden positiven Sozialprognose. Die Beschuldigte hatte demnach während der Verhandlung angekündigt, sich erneut an Straßenblockaden der Gruppe zu beteiligen.

Nach Angaben der Letzten Generation handelt es sich um die bislang härteste Strafe gegen eines ihrer Mitglieder wegen entsprechender Protestformen. Mit seiner Entscheidung ging das Gericht laut Gerichtssprecherin und Letzter Generation dabei klar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die in dem Prozess eine Geldstrafe von 1350 Euro für die Angeklagte gefordert hatte.

Die Beschuldigte hatte sich im Oktober vergangenen Jahres innerhalb weniger Tage an drei Blockaden der Letzten Generation beteiligt, indem sie sich auf Straßen festklebte. Das wird juristisch als Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingestuft. Ihr wurden dabei zwei vollendete Taten und ein Versuch vorgeworfen. In einem Fall bildete sich laut Gericht kein Stau.

Angeklagte Klimaaktivistin hatte eine Geldstrafe nicht akzeptiert

Zu der mündlichen Verhandlung kam es, weil die Angeklagte einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über eine Geldstrafe nicht akzeptiert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können Rechtsmittel einlegen. In seltenen Fällen geschieht es auch, dass die Staatsanwaltschaft zu Gunsten von Beschuldigten in Revision geht, wenn ein Gerichtsurteil deutlich von ihrer eigenen Strafmaßforderung abweicht.

Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation setzen in ihrem Kampf für ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen unter anderem auf die massenhafte Blockade von Straßen, die Aktionen der Gruppierung sind stark umstritten. Sie selbst verteidigt sie als legitimen Akt zivilen Widerstands. Es kommt immer wieder zu Prozessen und Verurteilungen. In den vergangenen Tagen organisierte das bundesweit aktive Netzwerk erneut Aktionen in Berlin.

Die Letzte Generation kritisierte am Donnerstag „die enormen Unterschiede im Strafmaß“ bei der Verurteilung von Mitgliedern wegen der Beteiligung an Straßenblockaden durch Gerichte. Dies sei „absurd“. So seien erst am Montag Aktivisten von einem Gericht im hessischen Bensheim freigesprochen worden.