München - Das Bayerische Kabinett hat an diesem Dienstag die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der aktuellen Fassung bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert, womit weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur, Gastronomie und Sport vorerst auf absehbare Zeit praktisch ausbleiben. Damit steht gemäß des vom Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) verabschiedeten Vier-Punkte-Plans de facto auch fest, dass die aktuell aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/21 in den allermeisten bayerischen Amateurfußballligen nicht mehr zum Abschluss gebracht werden kann.